§ Ergänzende Bestimmungen für Pferdetraining und Solekammer-Nutzung

1. Besondere Hygiene- und Gesundheitsregeln (Solekammer)

  • Der Kunde versichert ausdrücklich, dass das angemeldete Pferd frei von ansteckenden Krankheiten (z. B. Druse, Husten mit Fieber, Pilz, Influenza) ist, aus einem akut seuchenfreien Stallbestand kommt und aktuell fieberfrei ist.
  • Bei begründetem Verdacht auf eine Infektion behält sich der Betreiber das Recht vor, die Nutzung der Solekammer zum Schutz anderer Tiere sofort zu verweigern.


2. Aufsichtspflicht und Haftung

  • Die Nutzung der Solekammer erfolgt auf eigene Gefahr des Tierhalters. Der Tierhalter (oder eine von ihm beauftragte volljährige Person) behält während der gesamten Anwendung die alleinige Aufsichtspflicht über das Pferd. Das Tier darf zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt gelassen werden.
  • Der Tierhalter haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn oder sein Pferd an der Solekammer, der Technik oder dem Gelände des Betreibers entstehen. Eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.


3. Sauberkeit und Reinigungsgebühr

  • Die Solekammer ist vom Kunden besenrein zu hinterlassen. Sollte das Pferd in die Kammer koten (äppeln) oder urinieren, ist dies vom Kunden sofort zu entfernen. Bei extremer Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 20,00 € fällig.


4. Abweichende Stornierungsfristen für Terminvereinbarungen

  • Solekammer-Nutzung: Eine kostenfreie Stornierung oder Verschiebung von vereinbarten Terminen ist bis zu 12 Stunden vor dem Termin möglich.
  • Kids-Bodenarbeit: Eine kostenfreie Stornierung oder Verschiebung von vereinbarten Terminen ist bis zu 2 Stunden vor dem Termin möglich.
  • Bei einer verspäteten Absage oder bei Nichterscheinen ohne Absage wird die Nutzungs- bzw. Trainingsgebühr in voller Höhe (100 %) fällig